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Nikolaus C. Koch studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er als akademischer Mitarbeiter bei Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke Univ.) am Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht, Abt. 2 der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. Seit Juni 2024 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht.
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