Die Grundrechtecharta der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die deutsche Rechtspraxis. Der Europäische Gerichtshof hat schon in zahlreichen Entscheidungen auf die Vorschriften der Charta Bezug genommen und durch sein Urteil in der Rechtssache "Åkerberg Fransson" wurde der Anwendungsbereich der Charta (Art. 51) offensiv ausgeweitet. Damit kommt der Charta auch für den Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene und für die Auslegung deutscher Grundrechtsnormen große Bedeutung zu - und es ergeben sich Konfliktfelder zwischen dem EuGH und dem BVerfG, die der Jurist kennen muss. Der Kommentar berücksichtigt alle einschlägigen Entscheidungen des EuGH, des EGMR, des BVerfG und anderer nationaler Verfassungsgerichte.